Auf die Gebühren und Preise gem. § 10 Nr. 1-3 der Satzung wird der aktuelle ermäßigte MWSt-Satz von 7% fällig.
Die Anschlußgebühr wird mit der Fertigstellung des Hauptanschlusses fällig. Die anderen Umlagen, Gebühren und Preise werden spätestens zum Abrechnungstermin fällig. Abschläge auf den zukünftigen Abrechnungsbetrag werden quartalsweise jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. des Jahres erhoben.
Der Hausanschluß ist bauherrenseitig durchzuführen und muß vor der Verfüllung durch die Fachkraft des Vereins abgenommen werden.